L 12 AL 212/04•Landessozialgericht NRW, 2005-11-30, L 12 AL 212/04
Landessozialgericht NRW, 2005-11-30, L 12 AL 212/04
L 12 AL 212/04Sozialversicherungsgericht30.11.2005
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 12 AL 212/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-11-30
Aktenzeichen: L 12 AL 212/04
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2005:1130.L12AL212.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 11.03.2004 geändert. Der Bescheid der Beklagten vom 15.05.2000 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 14.06.2000 wird aufgehoben. Hinsichtlich des Antrags auf Arbeitslosengeld für die Zeit ab 04.04.2000 wird die Berufung zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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