Landessozialgericht NRW, 2005-12-06, L 15 U 174/03

L 15 U 174/03Sozialversicherungsgericht06.12.2005

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 15 U 174/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-12-06

Aktenzeichen: L 15 U 174/03

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2005:1206.L15U174.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Senat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 05.06.2003 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass als Folge einer Berufskrankheit nach Nr. 2108 der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung eine chronische Lumboischialgie rechts bei Bandscheibendegeneration der Lendenwirbelsäule und Zustand nach Nukleotomie festgestellt wird. Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten des Klägers auch für das Berufungsverfahren zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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