Landessozialgericht NRW, 2005-12-14, L 8 R 121/05

L 8 R 121/05Sozialversicherungsgericht14.12.2005

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 121/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-12-14

Aktenzeichen: L 8 R 121/05

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2005:1214.L8R121.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen. Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 3.060,12 Euro festgesetzt.

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