L 1 B 6/06 AL•Landessozialgericht NRW, 2006-05-09, L 1 B 6/06 AL
Landessozialgericht NRW, 2006-05-09, L 1 B 6/06 AL
L 1 B 6/06 ALSozialversicherungsgericht09.05.2006
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 1 B 6/06 AL — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-05-09
Aktenzeichen: L 1 B 6/06 AL
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2006:0509.L1B6.06AL.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 14.03.2006 geändert. Dem Kläger wird für das Klageverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt I, I-Str. 05, M beigeordnet. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
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