Landessozialgericht NRW, 2006-05-31, L 1 AL 10/06

L 1 AL 10/06Sozialversicherungsgericht31.05.2006

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 1 AL 10/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-05-31

Aktenzeichen: L 1 AL 10/06

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2006:0531.L1AL10.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 6.1.2006 geändert und die Beklagte unter Aufhebung des Bescheides vom 11.5.2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28.7.2005 verurteilt, dem Kläger Arbeitslosengeld aufgrund eines Bemessungsentgelts in Höhe von 129,92 EUR zu gewähren. Die Beklagte erstattet die außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen. Die Revision wird zugelassen.

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