L 20 B 63/06 AS NZB•Landessozialgericht NRW, 2006-06-08, L 20 B 63/06 AS NZB
Landessozialgericht NRW, 2006-06-08, L 20 B 63/06 AS NZB
L 20 B 63/06 AS NZBSozialversicherungsgericht08.06.2006
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 20 B 63/06 AS NZB — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-06-08
Aktenzeichen: L 20 B 63/06 AS NZB
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2006:0608.L20B63.06AS.NZB.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Senat
Tenor
Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 01.02.2006 abgeändert und die Berufung zugelassen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens folgen der Kostenentscheidung in der Hauptsache. Dem Kläger wird für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt O, F beigeordnet.
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