Landessozialgericht NRW, 2006-07-20, L 16 KR 15/05

L 16 KR 15/05Sozialversicherungsgericht20.07.2006

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 16 KR 15/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-07-20

Aktenzeichen: L 16 KR 15/05

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2006:0720.L16KR15.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Senat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts (SG) Detmold vom 1. Dezember 2004 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten. Dem Kläger werden Gerichtskosten wegen mißbräuchlicher Rechtsverfolgung bei Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels in Höhe von 500 EUR (fünfhundert EUR) auferlegt; Terminskosten werden nicht erstattet. Die Revision wird nicht zugelassen.

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