L 19 B 52/06 AS ER•Landessozialgericht NRW, 2006-08-10, L 19 B 52/06 AS ER
Landessozialgericht NRW, 2006-08-10, L 19 B 52/06 AS ER
L 19 B 52/06 AS ERSozialversicherungsgericht10.08.2006
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 19 B 52/06 AS ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-08-10
Aktenzeichen: L 19 B 52/06 AS ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2006:0810.L19B52.06AS.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 19.06.2006 geändert, soweit die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet wird, der Antragstellerin darlehensweise Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Höhe von 540,00 EUR über den 11.07.2006 (Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides vom 07.07.2006) hinaus zu gewähren. Die Antragsgegnerin trägt die Hälfte der außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin.
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