L 5 B 41/06 KR ER•Landessozialgericht NRW, 2006-08-17, L 5 B 41/06 KR ER
Landessozialgericht NRW, 2006-08-17, L 5 B 41/06 KR ER
L 5 B 41/06 KR ERSozialversicherungsgericht17.08.2006
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 5 B 41/06 KR ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-08-17
Aktenzeichen: L 5 B 41/06 KR ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2006:0817.L5B41.06KR.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
- Auf die Beschwerden der Beigeladenen und des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 13.6.2006 abgeändert. Es wird vorläufig, bis zur bestandskräftigen Entscheidung über das Bestehen einer freiwilligen Krankenversicherung, festgestellt, dass die Antragsgegnerin dem Antragsteller Leistungen der freiwilligen Krankenversicherung nach dem SGB V zu gewähren hat.
- Die Antragsgegnerin trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers in beiden Rechtszügen. Die Beigeladene trägt keine Kosten.
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