L 5 B 1/06 R ER•Landessozialgericht NRW, 2006-09-19, L 5 B 1/06 R ER
Landessozialgericht NRW, 2006-09-19, L 5 B 1/06 R ER
L 5 B 1/06 R ERSozialversicherungsgericht19.09.2006
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 5 B 1/06 R ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-09-19
Aktenzeichen: L 5 B 1/06 R ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2006:0919.L5B1.06R.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Die Beigeladenen tragen ihre Kosten selbst.
Der Streitwert wird auf 137.100,- EUR festgesetzt.
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