L 19 B 91/06 AS ER•Landessozialgericht NRW, 2006-09-27, L 19 B 91/06 AS ER
Landessozialgericht NRW, 2006-09-27, L 19 B 91/06 AS ER
L 19 B 91/06 AS ERSozialversicherungsgericht27.09.2006
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 19 B 91/06 AS ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-09-27
Aktenzeichen: L 19 B 91/06 AS ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2006:0927.L19B91.06AS.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 22. August 2006 geändert. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 28. Juni 2006, geändert durch Bescheid vom 20. Juli 2006, wird angeordnet. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin hat dem Antragsteller die Hälfte der außergerichtlichen Kosten des Verfahrens zu erstatten.
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