L 9 B 87/06 AS ER•Landessozialgericht NRW, 2006-09-29, L 9 B 87/06 AS ER
Landessozialgericht NRW, 2006-09-29, L 9 B 87/06 AS ER
L 9 B 87/06 AS ERSozialversicherungsgericht29.09.2006
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 9 B 87/06 AS ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-09-29
Aktenzeichen: L 9 B 87/06 AS ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2006:0929.L9B87.06AS.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 24. Juli 2006 geändert. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, der Antragstellerin für die Zeit vom 20. Juni 2006 bis 31. August 2006 Leistungen in Höhe von 914,81 Euro monatlich zu zahlen. Die Beschwerde der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin in beiden Rechtszügen.
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