L 12 AL 21/06•Landessozialgericht NRW, 2006-11-15, L 12 AL 21/06
Landessozialgericht NRW, 2006-11-15, L 12 AL 21/06
L 12 AL 21/06Sozialversicherungsgericht15.11.2006
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 12 AL 21/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-11-15
Aktenzeichen: L 12 AL 21/06
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2006:1115.L12AL21.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 13.12.2005 abgeändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 16.07.2004 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 22.11.2004 verurteilt, dem Kläger ab 01.07.2004 Überbrückungsgeld nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Die Beklagte hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Instanzen zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.