Landessozialgericht NRW, 2006-11-15, L 12 AL 21/06

L 12 AL 21/06Sozialversicherungsgericht15.11.2006

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 12 AL 21/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-11-15

Aktenzeichen: L 12 AL 21/06

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2006:1115.L12AL21.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 13.12.2005 abgeändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 16.07.2004 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 22.11.2004 verurteilt, dem Kläger ab 01.07.2004 Überbrückungsgeld nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Die Beklagte hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Instanzen zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.

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