L 19 B 93/06 AS ER•Landessozialgericht NRW, 2006-11-20, L 19 B 93/06 AS ER
Landessozialgericht NRW, 2006-11-20, L 19 B 93/06 AS ER
L 19 B 93/06 AS ERSozialversicherungsgericht20.11.2006
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 19 B 93/06 AS ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-11-20
Aktenzeichen: L 19 B 93/06 AS ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2006:1120.L19B93.06AS.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Tenor
Der Antrag des Antragstellers, das Gericht wegen der Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, wird als unzulässig verworfen. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 14. August 2006 wird zurückgewiesen. Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
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