Landessozialgericht NRW, 2006-12-06, L 19 B 103/06 AS

L 19 B 103/06 ASSozialversicherungsgericht06.12.2006

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 19 B 103/06 AS — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-12-06

Aktenzeichen: L 19 B 103/06 AS

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2006:1206.L19B103.06AS.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 25.08.2006 geändert. Die Beklagte trägt die Hälfte der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin im Klageverfahren. Der Antrag der Klägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.