Landessozialgericht NRW, 2006-12-07, L 19 B 121/06 AS ER

L 19 B 121/06 AS ERSozialversicherungsgericht07.12.2006

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 19 B 121/06 AS ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-12-07

Aktenzeichen: L 19 B 121/06 AS ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2006:1207.L19B121.06AS.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 16.10.2006 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt T für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

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