L 20 B 140/06 AS•Landessozialgericht NRW, 2006-12-13, L 20 B 140/06 AS
Landessozialgericht NRW, 2006-12-13, L 20 B 140/06 AS
L 20 B 140/06 ASSozialversicherungsgericht13.12.2006
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 20 B 140/06 AS — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-12-13
Aktenzeichen: L 20 B 140/06 AS
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2006:1213.L20B140.06AS.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 29.03.2006 abgeändert. Dem Kläger wird für das erstinstanzliche Klageverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin L beigeordnet. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
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