Landessozialgericht NRW, 2006-12-14, L 16 KR 101/06

L 16 KR 101/06Sozialversicherungsgericht14.12.2006

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 16 KR 101/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-12-14

Aktenzeichen: L 16 KR 101/06

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2006:1214.L16KR101.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Senat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 10. April 2006 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der von der Beklagten noch zu erstattende Betrag 1.676,74 EUR beträgt. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin auch im Berufungsverfahren. Die Revision wird zugelassen.

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