L 13 RJ 112/04•Landessozialgericht NRW, 2006-12-15, L 13 RJ 112/04
Landessozialgericht NRW, 2006-12-15, L 13 RJ 112/04
L 13 RJ 112/04Sozialversicherungsgericht15.12.2006
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 13 RJ 112/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-12-15
Aktenzeichen: L 13 RJ 112/04
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2006:1215.L13RJ112.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Senat
Tenor
Die Berufung der Beklagten wird unter Abänderung des Urteils des Sozialgerichts Düsseldorf vom 15. September 2004 mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Ghettobeitragszeiten erst ab 1.1.1941 zu berücksichtigen sind. Die Beklagte trägt auch die der Klägerin im zweiten Rechtszug entstandenen außergerichtlichen Kosten. Die Revision wird zugelassen.
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