L 16 KR 110/06•Landessozialgericht NRW, 2006-12-20, L 16 KR 110/06
Landessozialgericht NRW, 2006-12-20, L 16 KR 110/06
L 16 KR 110/06Sozialversicherungsgericht20.12.2006
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 16 KR 110/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-12-20
Aktenzeichen: L 16 KR 110/06
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2006:1220.L16KR110.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Senat
Tenor
Das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 07. März 2006 wird geändert. Unter Aufhebung des Bescheides der Beklagten vom 16.04.2004 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28.07.2004 wird festgestellt, dass der Kläger zu 1) in seiner Tätigkeit für die Klägerin zu 2) bereits ab dem 01.01.2003 nicht abhängig beschäftigt war und keine Sozialversicherungspflicht bestand. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu 2) und des Klägers zu 1) in beiden Instanzen. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird auf 14.400,- Euro festgelegt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.