L 20 B 304/06 AS ER•Landessozialgericht NRW, 2007-01-10, L 20 B 304/06 AS ER
Landessozialgericht NRW, 2007-01-10, L 20 B 304/06 AS ER
L 20 B 304/06 AS ERSozialversicherungsgericht10.01.2007
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 20 B 304/06 AS ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-01-10
Aktenzeichen: L 20 B 304/06 AS ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2007:0110.L20B304.06AS.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 03.11.2006 geändert. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, dem Antragsteller für die Zeit vom 26.10.2006 bis zum 31.12.2006 in Höhe von monatlich 478,20 EUR zu gewähren. Im Übrigen wird die Beschwerde der Antragsgegnerin zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers zu 3/5 für beide Rechtszüge.
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