Landessozialgericht NRW, 2007-01-18, L 2 KN 16/05 KR

L 2 KN 16/05 KRSozialversicherungsgericht18.01.2007

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 2 KN 16/05 KR — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-01-18

Aktenzeichen: L 2 KN 16/05 KR

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2007:0118.L2KN16.05KR.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Es wird unter Abänderung des Urteils des SG Düsseldorf vom 11.01.2005 festgestellt, dass die Mitglieder der Klägerinnen von der Beklagten bei der Versorgung mit den von der Ausschreibung erfassten wiederverwendbaren Hilfsmitteln als Leistungserbringer zu berücksichtigen sind.

Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerinnen für beide Rechtszüge.

Die Revision wird zugelassen.

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