Landessozialgericht NRW, 2007-01-23, L 1 B 54/06 AS ER

L 1 B 54/06 AS ERSozialversicherungsgericht23.01.2007

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 1 B 54/06 AS ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-01-23

Aktenzeichen: L 1 B 54/06 AS ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2007:0123.L1B54.06AS.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 28.11.2006 bezogen auf den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs vom 15.11.2006 wird zurückgewiesen. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

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