L 12 AL 41/06•Landessozialgericht NRW, 2007-01-24, L 12 AL 41/06
Landessozialgericht NRW, 2007-01-24, L 12 AL 41/06
L 12 AL 41/06Sozialversicherungsgericht24.01.2007
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 12 AL 41/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-01-24
Aktenzeichen: L 12 AL 41/06
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2007:0124.L12AL41.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 13.02.2006 wird zurückgewiesen. Die Klage gegen den Bescheid vom 06.03.2006 in der Fassung der Änderungsbescheide vom 06.04.2006 und 03.07.2006 sowie des Widerspruchsbescheides vom 05.07.2006 wird abgewiesen, soweit die Zeit ab 19.02.2003 betroffen ist. Die Beklagte trägt 1/10 der außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Instanzen. Die Revision wird nicht zugelassen.
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