L 4 U 90/05•Landessozialgericht NRW, 2007-01-26, L 4 U 90/05
Landessozialgericht NRW, 2007-01-26, L 4 U 90/05
L 4 U 90/05Sozialversicherungsgericht26.01.2007
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 4 U 90/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-01-26
Aktenzeichen: L 4 U 90/05
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2007:0126.L4U90.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 17.08.2005 geändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 21.10.2003 und des Widerspruchsbescheides vom 19.03.2004 verpflichtet, das Ereignis vom 31.07.2003 als Arbeitsunfall anzuerkennen. Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen zu tragen. Die Revision wird nicht zugelassen.
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