L 1 AL 62/06•Landessozialgericht NRW, 2007-01-29, L 1 AL 62/06
Landessozialgericht NRW, 2007-01-29, L 1 AL 62/06
L 1 AL 62/06Sozialversicherungsgericht29.01.2007
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 1 AL 62/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-01-29
Aktenzeichen: L 1 AL 62/06
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2007:0129.L1AL62.06.01
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 08.09.2006 geändert. Die Beklagte wird unter Änderung des Bescheides vom 22.09.2005 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10.10.2005 verpflichtet, dem Kläger Arbeitslosengeld ab dem 01.11.2005 für 960 Kalendertage zu gewähren. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen. Die Revision wird zugelassen.
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