Landessozialgericht NRW, 2007-02-02, L 20 B 2/07 AS ER

L 20 B 2/07 AS ERSozialversicherungsgericht02.02.2007

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 20 B 2/07 AS ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-02-02

Aktenzeichen: L 20 B 2/07 AS ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2007:0202.L20B2.07AS.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 16.11.2006 betreffend die Ablehnung der Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Der Antrag des Antragsteller, ihm für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin L, L, zu bewilligen, wird abgelehnt.

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