Landessozialgericht NRW, 2007-02-05, L 3 R 39/06

L 3 R 39/06Sozialversicherungsgericht05.02.2007

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 3 R 39/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-02-05

Aktenzeichen: L 3 R 39/06

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2007:0205.L3R39.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat

Tenor

Das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 26.01.2006 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 543,48 EUR für an den Beigeladenen in der Zeit vom 01.09.2003 bis zum 14.09.2003 gezahltes Krankengeld zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen. Die Revision wird zugelassen.

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