L 2 KN 236/06•Landessozialgericht NRW, 2007-02-08, L 2 KN 236/06
Landessozialgericht NRW, 2007-02-08, L 2 KN 236/06
L 2 KN 236/06Sozialversicherungsgericht08.02.2007
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 2 KN 236/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-02-08
Aktenzeichen: L 2 KN 236/06
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2007:0208.L2KN236.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 27.10.2006 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Sozialgericht Gelsenkirchen zurück verwiesen. Das Sozialgericht wird im Rahmen seiner Kostenentscheidung auch über die Kosten dieses Berufungsverfahrens zu entscheiden haben. Die Revision wird nicht zugelassen.
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