L 1 B 6/07 AL•Landessozialgericht NRW, 2007-02-28, L 1 B 6/07 AL
Landessozialgericht NRW, 2007-02-28, L 1 B 6/07 AL
L 1 B 6/07 ALSozialversicherungsgericht28.02.2007
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 1 B 6/07 AL — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-02-28
Aktenzeichen: L 1 B 6/07 AL
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2007:0228.L1B6.07AL.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 16.01.2007 geändert. Dem Kläger wird für das Klageverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin L M, N Str. 00, N, beigeordnet. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
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