Landessozialgericht NRW, 2007-03-02, L 20 B 119/06 SO ER

L 20 B 119/06 SO ERSozialversicherungsgericht02.03.2007

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 20 B 119/06 SO ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-03-02

Aktenzeichen: L 20 B 119/06 SO ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2007:0302.L20B119.06SO.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 25.08.2006 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Die Gewährung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

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