L 20 B 22/07 AS ER•Landessozialgericht NRW, 2007-03-29, L 20 B 22/07 AS ER
Landessozialgericht NRW, 2007-03-29, L 20 B 22/07 AS ER
L 20 B 22/07 AS ERSozialversicherungsgericht29.03.2007
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 20 B 22/07 AS ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-03-29
Aktenzeichen: L 20 B 22/07 AS ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2007:0329.L20B22.07AS.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerinnen wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 04.01.2007 betreffend die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes geändert. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerinnen gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 09.11.2006 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 08.01.2007 wird angeordnet. Den Antragstellerinnen wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin C M, W Str. 00, L, zu ihrer Vertretung beigeordnet. Die Antragsgegnerin trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerinnen für beide Rechtszüge.
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