L 10 KA 48/06•Landessozialgericht NRW, 2007-04-25, L 10 KA 48/06
Landessozialgericht NRW, 2007-04-25, L 10 KA 48/06
L 10 KA 48/06Sozialversicherungsgericht25.04.2007
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 10 KA 48/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-04-25
Aktenzeichen: L 10 KA 48/06
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2007:0425.L10KA48.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 09.11.2006 geändert. Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Bescheides vom 07.06.2006 verurteilt, über den Widerspruch des Beigeladenen zu 7) gegen den Bescheid des Zulassungsausschusses vom 07.12.2005 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senates erneut zu entscheiden. Der Beklagte und der Beigeladene zu 7) tragen die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz als Gesamtschuldner zu je 1/2. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen.
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