Landessozialgericht NRW, 2007-04-25, L 8 R 295/06

L 8 R 295/06Sozialversicherungsgericht25.04.2007

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 295/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-04-25

Aktenzeichen: L 8 R 295/06

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2007:0425.L8R295.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Köln vom 20.09.2006 wird zurückgewiesen. Der Tenor wird zur Klarstellung wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 456,58 Euro zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des gesamten Verfahrens zu 3/4 und die Klägerin zu 1/4. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert wird auf 612,50 Euro festgesetzt.

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