L 8 R 295/06•Landessozialgericht NRW, 2007-04-25, L 8 R 295/06
Landessozialgericht NRW, 2007-04-25, L 8 R 295/06
L 8 R 295/06Sozialversicherungsgericht25.04.2007
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 8 R 295/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-04-25
Aktenzeichen: L 8 R 295/06
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2007:0425.L8R295.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Köln vom 20.09.2006 wird zurückgewiesen. Der Tenor wird zur Klarstellung wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 456,58 Euro zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des gesamten Verfahrens zu 3/4 und die Klägerin zu 1/4. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert wird auf 612,50 Euro festgesetzt.
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