L 16 (14) R 159/06•Landessozialgericht NRW, 2007-05-03, L 16 (14) R 159/06
Landessozialgericht NRW, 2007-05-03, L 16 (14) R 159/06
L 16 (14) R 159/06Sozialversicherungsgericht03.05.2007
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 16 (14) R 159/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-05-03
Aktenzeichen: L 16 (14) R 159/06
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2007:0503.L16.14R159.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 21. März 2006 geändert. Der Bescheid der Beklagten vom 06.04.2004 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 19.07.2005 sowie des Änderungsbescheides vom 27.03.2007 wird aufgehoben. Es wird festgestellt, dass der Beigeladene zu 1) seine Tätigkeit als Gesellschafter-Geschäftsführer der Klägerin auch in der Zeit vom 01.01.2003 bis zum 26.04.2006 nicht im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt hat. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in erster und zweiter Instanz. Die Revision wird nicht zugelassen.
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