L 16 (5,2) KR 70/00•Landessozialgericht NRW, 2007-05-31, L 16 (5,2) KR 70/00
Landessozialgericht NRW, 2007-05-31, L 16 (5,2) KR 70/00
L 16 (5,2) KR 70/00Sozialversicherungsgericht31.05.2007
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 16 (5,2) KR 70/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-05-31
Aktenzeichen: L 16 (5,2) KR 70/00
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2007:0531.L16.5.2KR70.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 08. November 1999 geändert. Die Beklagten werden unter Aufhebung des Bescheides vom 15.09.1998 verurteilt, das Produkt "Safehip®", bezogen auf die von der Beklagten bislang geprüften Unterprodukte "Safehip Kompakt" und "Safehip Top" in das Hilfsmittelverzeichnis der Spitzenverbände der Krankenkassen aufzunehmen. Die Beklagten tragen die außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Instanzen gesamtschuldnerisch. Im Übrigen haben die Beteiligten einander keine Kosten zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.
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