L 8 R 54/05•Landessozialgericht NRW, 2007-06-06, L 8 R 54/05
Landessozialgericht NRW, 2007-06-06, L 8 R 54/05
L 8 R 54/05Sozialversicherungsgericht06.06.2007
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 8 R 54/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-06-06
Aktenzeichen: L 8 R 54/05
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2007:0606.L8R54.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 02.02.2005 wird geändert. Der Bescheid der Beklagten vom 07.11.2003 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 25.05.2004 wird aufgehoben und die Beklagte verurteilt, dem Kläger unter Berücksichtigung von glaubhaft gemachten Beitragszeiten von Juli 1942 bis Mai 1943 mit Wirkung ab 01.07.1997 - gegebenenfalls nach erfolgter freiwilliger Beitragsentrichtung - Regelaltersrente nach Maßgabe des ZRBG zu gewähren. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers aus dem gesamten Verfahren. Die Revision wird zugelassen.
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