L 2 KN 209/05 KR•Landessozialgericht NRW, 2007-06-14, L 2 KN 209/05 KR
Landessozialgericht NRW, 2007-06-14, L 2 KN 209/05 KR
L 2 KN 209/05 KRSozialversicherungsgericht14.06.2007
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 2 KN 209/05 KR — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-06-14
Aktenzeichen: L 2 KN 209/05 KR
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2007:0614.L2KN209.05KR.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 21.10.2005 wird zurückgewiesen. Der Beigeladene wird unter Abänderung seines Bescheides vom 11.10.2004 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 07.11.2005 verurteilt, den Kläger mit dem Rollstuhlrückhaltesystem "Kraftknoten" zu versorgen. Der Beigeladene hat dem Kläger die außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.