L 11 KR 94/06•Landessozialgericht NRW, 2007-06-19, L 11 KR 94/06
Landessozialgericht NRW, 2007-06-19, L 11 KR 94/06
L 11 KR 94/06Sozialversicherungsgericht19.06.2007
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 11 KR 94/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-06-19
Aktenzeichen: L 11 KR 94/06
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2007:0619.L11KR94.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 03.11.2006 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren wird abgelehnt.
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