Landessozialgericht NRW, 2007-06-19, L 11 KR 94/06

L 11 KR 94/06Sozialversicherungsgericht19.06.2007

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 11 KR 94/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-06-19

Aktenzeichen: L 11 KR 94/06

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2007:0619.L11KR94.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 03.11.2006 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren wird abgelehnt.

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