L 1 B 7/07 AS ER•Landessozialgericht NRW, 2007-06-22, L 1 B 7/07 AS ER
Landessozialgericht NRW, 2007-06-22, L 1 B 7/07 AS ER
L 1 B 7/07 AS ERSozialversicherungsgericht22.06.2007
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 1 B 7/07 AS ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-06-22
Aktenzeichen: L 1 B 7/07 AS ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2007:0622.L1B7.07AS.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 05.02.2007 geändert. Die Beigeladene wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin ab 08.01.2007 bis 30.09.2007 einen monatlich Betrag von 150,00 Euro wegen Mehrbedarfs für Arzneimittel darlehensweise zur Verfügung zu stellen. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Die Beigeladene trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin in beiden Rechtszügen zur Hälfte. Der Klägerin wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt S, W-str. 0, X, bewilligt.
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