Landessozialgericht NRW, 2007-06-28, L 16 (14) R 124/06

L 16 (14) R 124/06Sozialversicherungsgericht28.06.2007

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 16 (14) R 124/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-06-28

Aktenzeichen: L 16 (14) R 124/06

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2007:0628.L16.14R124.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 17. Februar 2006 geändert. Die Klage gegen die Bescheide vom 07.05.2001 und 23.04.2002 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12.02.2003 und des Änderungsbescheides vom 03.04.2006 wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten der Beigeladenen in beiden Instanzen zu drei Vierteln, die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten der Beigeladenen zu einem Viertel. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 9.322,52 Euro festgesetzt.

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