Landessozialgericht NRW, 2007-06-28, L 20 B 129/07 AS ER

L 20 B 129/07 AS ERSozialversicherungsgericht28.06.2007

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 20 B 129/07 AS ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-06-28

Aktenzeichen: L 20 B 129/07 AS ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2007:0628.L20B129.07AS.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 13.06.2007 hinsichtlich der Ziffern 1) und 2) geändert. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Außergerichtliche Kosten werden der Antragstellerin in beiden Rechtszügen nicht erstattet. Der Beschlusstenor soll den Beteiligten vorab per Telefax übermittelt werden.

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