L 2 KN 52/06 U•Landessozialgericht NRW, 2007-06-28, L 2 KN 52/06 U
Landessozialgericht NRW, 2007-06-28, L 2 KN 52/06 U
L 2 KN 52/06 USozialversicherungsgericht28.06.2007
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 2 KN 52/06 U — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-06-28
Aktenzeichen: L 2 KN 52/06 U
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2007:0628.L2KN52.06U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
Das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 16.02.2007 wird abgeändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 11.09.1998 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 13.04.1999 verurteilt, bei dem Versicherten eine chronische obstruktive Bronchitis als Berufskrankheit anzuerkennen und ihm Verletztenrente nach einer MdE in Höhe von 30 v.H. seit dem 26.03.1996 und einer MdE in Höhe von 40 v.H. seit dem 04.09.1997 - nach Maßgabe der weiteren gesetzlichen Bestimmungen - zu zahlen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin für beide Rechtszüge. Die Revision wird zugelassen.
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