L 12 AS 23/06•Landessozialgericht NRW, 2007-07-25, L 12 AS 23/06
Landessozialgericht NRW, 2007-07-25, L 12 AS 23/06
L 12 AS 23/06Sozialversicherungsgericht25.07.2007
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 12 AS 23/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-07-25
Aktenzeichen: L 12 AS 23/06
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2007:0725.L12AS23.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 13.04.2006 geändert. Die Beklagte wird verurteilt, unter Abänderung des Bescheides vom 19.11.2004 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 31.03.2005 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 01.07.2005, sämtliche in der Fassung des Änderungsbescheides vom 13.04.2006 sowie unter Abänderung des Bescheides vom 20.05.2005 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 01.07.2005 den Klägern Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende für den Zeitraum 01.01. bis 30.11.2005 in Höhe von monatlich weiteren 78,67 EUR zu gewähren. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Die Beklagten hat ein Fünftel der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Kläger in beiden Instanzen zu tragen. Die Revision wird zugelassen.
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