L 20 B 322/06 AS•Landessozialgericht NRW, 2007-07-25, L 20 B 322/06 AS
Landessozialgericht NRW, 2007-07-25, L 20 B 322/06 AS
L 20 B 322/06 ASSozialversicherungsgericht25.07.2007
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 20 B 322/06 AS — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-07-25
Aktenzeichen: L 20 B 322/06 AS
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2007:0725.L20B322.06AS.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Klägers werden die Beschlüsse des Sozialgerichts Dortmund vom 26.10.2006 (Kostenentscheidung) und vom 03.11.2006 (Entscheidung über Prozesskostenhilfe) geändert. Die Beklagte trägt die Hälfte der notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers. Dem Kläger wird für das Verfahren vor dem Sozialgericht Dortmund Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt N B, I Straße 00, C, zu seiner Vertretung beigeordnet.
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