Landessozialgericht NRW, 2007-08-21, L 1 B 37/07 AS

L 1 B 37/07 ASSozialversicherungsgericht21.08.2007

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 1 B 37/07 AS — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-08-21

Aktenzeichen: L 1 B 37/07 AS

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2007:0821.L1B37.07AS.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde der Kläger wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dortmund vom 04.09.2006 im Hinblick auf die Versagung von Prozesskostenhilfe aufgehoben. Den Klägern wird für das Verfahren vor dem Sozialgericht Dortmund für die Zeit ab 11.10.2005 Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt E, M beigeordnet. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.