L 1 B 19/07 AL•Landessozialgericht NRW, 2007-08-28, L 1 B 19/07 AL
Landessozialgericht NRW, 2007-08-28, L 1 B 19/07 AL
L 1 B 19/07 ALSozialversicherungsgericht28.08.2007
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 1 B 19/07 AL — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-08-28
Aktenzeichen: L 1 B 19/07 AL
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2007:0828.L1B19.07AL.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 06.06.2007 aufgehoben. Zuständig für die Verhandlung und Entscheidung des Rechtsstreits ist das Sozialgericht Dortmund. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Beklagte. Die Beschwerde gegen diesen Beschluss wird nicht zugelassen.
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