Landessozialgericht NRW, 2007-09-06, L 20 B 136/07 AS ER

L 20 B 136/07 AS ERSozialversicherungsgericht06.09.2007

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 20 B 136/07 AS ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-09-06

Aktenzeichen: L 20 B 136/07 AS ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2007:0906.L20B136.07AS.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 04.07.2007 wird zurückgewiesen. Für das erstinstanzliche Verfahren trägt die Antragsgegnerin notwendige außergerichtliche Kosten der Antragstellerin im vom Sozialgericht zuerkannten Umfang; die Antragsgegnerin trägt ferner die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin für das Beschwerdeverfahren. Der Antragstellerin wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin M N, X Straße 00, C, zu ihrer Vertretung beigeordnet.

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