L 20 B 152/07 AS ER•Landessozialgericht NRW, 2007-09-13, L 20 B 152/07 AS ER
Landessozialgericht NRW, 2007-09-13, L 20 B 152/07 AS ER
L 20 B 152/07 AS ERSozialversicherungsgericht13.09.2007
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 20 B 152/07 AS ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-09-13
Aktenzeichen: L 20 B 152/07 AS ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2007:0913.L20B152.07AS.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 04.07.2007 geändert. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragsteller gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 19.10.2006 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 12.03.2007 wird angeordnet. Die Aufhebung der Vollziehung in Form der Aufrechnung mit laufenden Leistungen in Höhe von 62,- Euro monatlich wird angeordnet. Die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragsteller sind in beiden Rechtszügen zu erstatten. Den Antragstellern wird unter Beiordnung von Rechtsanwältin K aus F Prozesskostenhilfe bewilligt.
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