Landessozialgericht NRW, 2007-09-13, L 7 B 171/07 AS ER

L 7 B 171/07 AS ERSozialversicherungsgericht13.09.2007

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 7 B 171/07 AS ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-09-13

Aktenzeichen: L 7 B 171/07 AS ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2007:0913.L7B171.07AS.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 25.05.2007 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens und Beiordnung von Rechtsanwalt F aus L wird abgelehnt.

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